Begründung des Entscheids eines kantonalen Versicherungsgerichts; Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit
Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG
Ein Gerichtsentscheid, der über fünf Seiten hinweg in einem einzigen Satz als sogenannter „Dass-Entscheid“ gehalten ist und zwischen Sach- und Rechtsfragen nicht trennt, erfüllt die Anforderungen von Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG nicht (E. 2.1).
Hier das vollständige Urteil 8c_0742_2016_2017_01_05_t