Die beiden Urteile illustrieren die nicht immer ganz einfache Frage, wann der Invaliditätsgrad durch einen Einkommensvergleich und wann durch einen Prozentvergleich zu bestimmen ist. Quintessenz: Der Vergleich von Tabellenlöhnen (bezogen auf Validen- und auf Invalideneinkommen) stellt keinen Prozentvergleich dar. Und: Der Prozentvergleich hat eine nur subsidiäre Bedeutung.
Hier die vollständigen Urteile 9c_0804_2010_2010_12_20_t, 9c_0675_2016_2017_04_18_t